Allgemeine Geschäftsbedingungen öV Plus App

I. Nutzungsbestimmungen

1. Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der öV Plus App umfasst die ganze Schweiz. Über die öV Plus App können Echtzeit-Fahrplandaten abgerufen und Fahrausweise gekauft werden. Es können Prepaid Tickets für den Direkten Verkehr (DV) und diverse Verbundsortimente erworben werden. Zudem kann in der App der SwissPass digital hinterlegt werden.

2. Kauf von Tickets

Der Transportvertrag beim Kauf von elektronischen Fahrausweisen mittels der öV Plus App kommt zwischen Reisenden und derjenigen Transportunternehmung, die die konkrete Beförderungsleistung erbringt, zustande. Der Vertrag über die Nutzung der öV Plus App kommt mit BERNMOBIL als Betreiberin der App zustande.

3. Anwendbare Bestimmungen

Für den Erwerb von Tickets mittels der öV Plus App und die Beförderung von Personen gelten die Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen, insbesondere der “Allgemeine Personentarif T600” sowie die Verbundtarife der Schweizer Verbunde in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und andere Bestimmungen, sofern nicht anders durch die vorliegenden AGB geregelt. Die entsprechenden Tarifinformationen sind sowohl bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen der in den Verbundgebieten tätigen Transportunternehmungen als auch online auf der Seite www.voev.ch bzw. den Seiten der jeweiligen Transportunternehmungen und der Verbünde einsehbar.

4. Zahlungsmittel

Für den Kauf von Tickets benötigen die Nutzenden ein gültiges Zahlungsmittel. Die Nutzenden haben sicherzustellen, dass das gewählte Zahlungsmittel über ein ausreichendes Limit für ihre Käufe verfügt und nicht gesperrt ist. Die Registrierung erfolgt direkt beim Zahlungsdienstleister Datatrans AG, Kreuzbühlstrasse 26, CH-8008 Zürich.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Halbtax PLUS befinden sich unter “AGB für den Erwerb und die Nutzung des Halbtax PLUS”.

5. Mobilgerät

Für die Nutzung der App wird ein kompatibles Smartphone benötigt. Die Nutzenden sind dafür verantwortlich, dass ihr Mobiltelefon vor Zugriffen Dritter geschützt und nach dem Kauf eines elektronischen Fahrausweises während der ganzen Fahrt funktionsfähig ist. Die Nutzung der App setzt die Datenübermittlung über einen Mobilfunkprovider voraus. Entsprechend wird ein gültiger Mobilfunkvertrag mit einer aktiven, funktionierenden SIM-Karte vorausgesetzt. Je nach Mobilfunkvertrag können für die Nutzung der App Entgelte für den Datentransfer entstehen. Die Höhe dieser Entgelte ergibt sich aus dem Vertrag der Nutzenden und dem Mobilfunkanbieter. Die Entgelte werden der nutzenden Person durch den Mobilfunkanbieter direkt in Rechnung gestellt.

6. Ortungsdienste

Die Aktivierung der Ortungsdienste des Mobilgerätes ist keine Voraussetzung für die Nutzung der App. Für die Nutzung gewisser Funktionalitäten, wie bspw. der Ortung auf der Karte, dem Kauf von Tickets ab einem Standort oder Abfahrten in der Nähe werden aktive Ortungsdienste vorausgesetzt. Bezüglich Aktivierung der Ortungsdienste wird auf die jeweils gültigen AGB des Ortungsdienstleisters verwiesen.

7. Lizenz

Alle Urheber- und Schutzrechte von öV Plus stehen der Betreiberin zu. Mit Installation der öV Plus-App gewährt die Betreiberin der Nutzenden eine einfache, nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Lizenz zur bestimmungsgemässen Verwendung der App. Es dürfen weder Kopien erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte der öV Plus App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der öV Plus App noch deren zugrundeliegendes Material, welches ein Teil oder ein Element des Inhalts bildet, dürfen modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen, korrigiert oder offengelegt werden. Ein Anspruch auf die Nutzung der öV Plus App besteht nicht.

8. Kündigung

Die Betreiberin kann den Vertrag mit den Nutzenden jederzeit kündigen. Die Betreiberin behält sich überdies das Recht vor, in begründeten Fällen (z. B. bei Missbrauch) die öV Plus App für einzelne nutzende Personen zu sperren.

9. Haftung

Die Betreiberin kann, die von der öV Plus App angebotenen Informationen jederzeit ändern. Die Nutzenden sind insbesondere selbst dafür besorgt, ihr Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung der Betreiberin im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der öV Plus App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ist die Funktionsweise der öV Plus App oder von Teilen davon und damit der Erwerb eines elektronischen Fahrausweises aus technischen Gründen nicht möglich oder eingeschränkt, lehnt die Betreiberin jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab.

II. Tarifliche Bestimmungen

1. Kauf von Prepaid Tickets

1.1 Kauf von Prepaid Tickets

Die öV Plus App informiert die Nutzenden vor dem Kauf eines Prepaid-Tickets über den Kaufpreis.

1.2 Entwertung von Mehrfahrtenkarten

Fahrten einer Mehrfahrtenkarte sind Einzel- und Verbundbilletten der entsprechenden Tarifstufe gleichgestellt. Für Mehrfahrtenkarten wird ausdrücklich auf die Bestimmungen der Verbunde verwiesen. Diese können voneinander abweichen.

Der Abfahrtsort wird bei der Entwertung der Mehrfahrtenkarte durch die Kundin definiert. Wenn die GPS-Funktion eingeschaltet ist, schlägt diese der Kundin die nächstgelegene Haltestelle vor. Die Kundin kann den Abfahrtsort auch manuell eingeben, dieser muss aber mit der tatsächlichen Haltestelle übereinstimmen.

2. Gültigkeit des Tickets und Preisberechnung

2.1 Tarif

Die öV Plus App berücksichtigt bei der Fahrpreisberechnung nur die sich im Geltungsbereich befindlichen fahrplanmässigen Haltestellen. Bei Reisen über den Geltungsbereich der App hinaus sind separate Fahrausweise zu kaufen.

2.2 Einsehbarkeit der Tarife

Die Preise lassen sich den entsprechenden Tarifbestimmungen entnehmen. Sie verstehen sich jeweils pro gewähltes Mobile Ticket und in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer ist in sämtlichen Preisen inbegriffen. Der Ticketpreis wird der Kundin nach gewählter Zahlungsart von dem jeweiligen Finanzinstitut belastet. Massgebend ist der abgeschlossene Vertrag zwischen dem Finanzinstitut und der Kundin.

Nicht inbegriffen sind allfällige Kosten für die Übertragung von mobilen Daten. Diese Kosten richten sich nach dem von der Kundin abgeschlossenen Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter.

2.3 Erwerb von Fahrausweisen vor Einsteigen

Die Nutzenden müssen den Einzelfahrausweis vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Fahrzeuges) kaufen bzw. die Mehrfahrtenkarte entwerten. Der Kauf- bzw. Entwertungsvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Fahrzeuges vollständig abgeschlossen sein. Dieser ist abgeschlossen, sobald der Einzelfahrausweis bzw. die getätigte Entwertung in der App verfügbar ist bzw. angezeigt wird. Andernfalls ist ein Zuschlag gemäss Tarif zu bezahlen. Die Nutzenden sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt des Kurses zu vergewissern, dass der Kauf- bzw. der Entwertungsvorgang vollständig abgeschlossen wurde bzw. das Smartphone funktioniert.

2.4 Geltungsdauer

Das gekaufte Ticket gilt für den Tag, welcher zum Zeitpunkt des Kaufes als Reisetag definiert wurde. Beim Kauf von Verbundbilletten sind zusätzliche Zeitbeschränkungen gemäss den spezifischen Tarifen zu beachten. Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des gekauften Fahrausweises ist nicht möglich. Der Kauf eines Tickets ist frühestens 60 Tage vor der Reise möglich, beim Kauf von Verbundbilletten ist eine geringere Vorkaufsdauer zu beachten.

2.5 Fahrausweiskontrolle

Das Mobile Ticket ist gemäss den jeweiligen Tarifbestimmungen gültig. Während der Gültigkeitsdauer des Tickets ist die Funktionalität des Endgeräts sicherzustellen und das Endgerät auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, das mobile Endgerät zu bedienen, um eine ordnungsmässige Kontrolle vornehmen zu können. Ein nicht vorweisbares Ticket, beispielsweise im Falle eines leeren Akkus oder einer noch nicht erfolgten Übertragung, hat dieselben Konsequenzen, wie wenn kein Ticket vorhanden ist. Nur bei einer nachweisbaren, von der Betreiberin zu verantwortenden fehlerhaften Verarbeitung der Bestellung wird die Kundin entlastet.

2.6 Missbrauch oder Fälschung

Bei Missbrauch oder Fälschung gelten die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs (der Verbunde bzw. der Schweizerischen Transportunternehmungen). Die Betreiberin behält sich überdies das Recht vor, in solchen Fällen die App für die Nutzung zu sperren und entsprechende rechtliche Schritte zu ergreifen.

2.7 Fahrgastrechte

Sind Fahrgäste mindestens eine Stunde zu spät an ihrem Reiseziel angekommen, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag hängt vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung ab. Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und eingereicht werden, entweder online oder direkt bei den Servicestellen des Verkehrsunternehmens. Hier sind weitere Informationen zur Entschädigung bei Verspätungen im ÖV.

3. Änderung der Tarife und der AGB

Die geltenden Tarife und AGBs können jederzeit einseitig ändern. Änderungen der vorliegenden AGB werden wirksam, sobald die Nutzenden diese annehmen. Massgebend sind jeweils die auf der Webseite https://web.oevplus.ch/ publizierte Version der AGB.

4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen der Betreiberin BERNMOBIL und der Nutzerin ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand, Erfüllungsort sowie Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist, soweit zwingende Normen nicht eine andere Regelung vorsehen, Bern.

5. Fragen und Support

Für Fragen, bei technischen Störungen oder für Support im Rahmen der Nutzung der öV Plus App können sich die Nutzenden an info@oevplus.ch wenden, das Nachstehende Kontaktformular verwenden oder an folgende Adressen wenden:

BERNMOBIL Info & Tickets
Bubenbergplatz 5
3011 Bern
Telefon 031 321 88 44
E-Mail: info@oevplus.ch

STI Ticket-Shop
Bahnhofplatz
3600 Thun
Telefon 033 225 13 16
E-Mail: ticketshop@stibus.ch

Verkehrsbetriebe Luzern
Tribschenstrasse 65
6002 Luzern
Telefon 041 369 65 65
E-Mail: info@vbl.ch

RBS Bahnhof Bern
Neuengassunterführung im Bahnhof
3011 Bern
Telefon 031 925 56 60
E-Mail: bahnhof.bern@rbs.ch

RBS Bahnhof Worblaufen
Tiefenaustrasse 2
3048 Worblaufen
Telefon 031 925 56 70
E-Mail: bahnhof.worblaufen@rbs.ch

RBS Bahnhof Jegenstorf
General Guisanstrasse 7
3303 Jegenstorf
Telefon 031 925 58 89
E-Mail: bahnhof.jegenstorf@rbs.ch

Tarifverbund OSTWIND
Geschäftsstelle
St. Leonhardstrasse 20
Postfach
9001 St. Gallen
Telefon 071 226 88 99

Zugerland Verkehrsbetriebe AG
An der Aa 6
6300 Zug
Telefon +41 41 515 58 60
E-Mail: verkauf@zvb.ch

Gültig ab 1. Juni 2023

Kontakt

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